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Ab dem 01.01.2023: Neue Mehrwertsteuerregelung für private Betreiber von Solaranlagen in Wohngebieten

Die Bundesregierung hat eine neue Regelung für private Betreiber von Solaranlagen in Wohngebieten eingeführt, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Gemäß dem neuen Absatz 3 des §12 UStG können Betreiber alle Komponenten und Dienstleistungen für den Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% erwerben, sofern die Gesamtleistung des Systems unter 30 kW liegt oder liegen wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich für private Betreiber ändert und wie Sie von der neuen Regelung profitieren können.

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Was ist der neue Absatz 3 des §12 UStG?


Der neue Absatz 3 des §12 UStG ermöglicht es privaten Betreibern von Solaranlagen, alle Komponenten und Dienstleistungen für den Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% zu erwerben, wenn die Gesamtleistung des Systems unter 30 kW liegt oder liegen wird. Diese Regelung gilt nur für private Betreiber von Solaranlagen in Wohngebieten.

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Private Betreiber von Solaranlagen in Wohngebieten sind von der neuen Regelung betroffen. Wenn Sie also beispielsweise eine Solaranlage auf Ihrem Hausdach installieren und die Gesamtleistung des Systems unter 30 kW liegt oder liegen wird, können Sie von der neuen Regelung profitieren.

Was bedeutet die neue Regelung für private Betreiber?

Durch die neue Regelung können private Betreiber von Solaranlagen in Wohngebieten alle Komponenten und Dienstleistungen für den Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% erwerben. Das bedeutet, dass Sie bei der Anschaffung und Installation Ihrer Solaranlage deutlich weniger Steuern zahlen müssen als zuvor.

Wie können private Betreiber von der neuen Regelung profitieren?

Um von der neuen Regelung zu profitieren, müssen Sie als privater Betreiber einer Solaranlage in einem Wohngebiet sicherstellen, dass die Gesamtleistung Ihres Systems unter 30 kW liegt oder liegen wird. Wenn dies der Fall ist, können Sie alle Komponenten und Dienstleistungen für den Bau Ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% erwerben.

Wo finde ich weitere Informationen zur neuen Regelung?

Das Finanzministerium hat eine FAQ-Seite zur neuen Regelung veröffentlicht, auf der Sie weitere Informationen finden können. Dort werden Fragen zu den Voraussetzungen, dem Antrag auf eine Bescheinigung und anderen Aspekten der neuen Regelung beantwortet.

Was ist zu tun, wenn ich nicht von der Ausnahmeregelung betroffen bin?

Wenn Sie nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sind, müssen Sie während des Bestellvorgangs angeben, dass Sie zum normalen Steuersatz von 19% kaufen möchten. In unserem Shop sind die Preise bereits mit 0% MwSt angegeben, sodass Sie als privater Betreiber einer Solaranlage in einem Wohngebiet automatisch von der neuen Regelung profitieren.

FAQ

  1. Gilt die Regelung des §12 UStG auch für gewerbliche Betreiber von Solaranlagen? Nein, diese Regelung gilt ausschließlich für private Betreiber von Solaranlagen.

  2. Wie hoch darf die Gesamtleistung einer Solaranlage sein, damit die 0%-Mehrwertsteuerregelung gilt? Die Gesamtleistung der Solaranlage darf nicht mehr als 30 kW betragen, damit die 0%-Mehrwertsteuerregelung greift.

  3. Müssen private Betreiber von Solaranlagen die 0%-Mehrwertsteuerregelung beantragen? Nein, private Betreiber von Solaranlagen müssen die 0%-Mehrwertsteuerregelung nicht beantragen. Diese Regelung tritt automatisch in Kraft.

  4. Gilt die 0%-Mehrwertsteuerregelung auch für Zubehörteile von Solaranlagen? Ja, die 0%-Mehrwertsteuerregelung gilt auch für Zubehörteile von Solaranlagen, sofern diese zusammen mit der Solaranlage erworben werden.

  5. Kann ich als privater Betreiber von Solaranlagen die 0%-Mehrwertsteuerregelung auch rückwirkend beantragen? Nein, die 0%-Mehrwertsteuerregelung gilt erst ab dem 01.01.2023 und kann nicht rückwirkend beantragt werden.