0% MwSt
Die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Übergangs zu erneuerbaren Energien
Ab dem 01.01.2023 tritt der neue Absatz 3 des §12 UStG in Kraft.
Gemäß der neuen Regelung können private Betreiber von Solaranlagen in Wohngebieten alle Komponenten und Dienstleistungen für den Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% erwerben, sofern die Gesamtleistung des Systems unter 30 kW liegt oder liegen wird. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Finanzministeriums.
In unserem Shop sind die Preise bereits mit 0% MwSt angegeben. Falls Sie von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen sind, können Sie während des Bestellvorgangs angeben, dass Sie zum normalen Steuersatz von 19% kaufen möchten.
Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)
Ab dem 1. Januar 2023 können Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten unter den Nullsteuersatz fallen, sofern sie „an den Betreiber“ erfolgen und für eine „begünstigte Anlage“ bestimmt sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Bedingungen nachzuweisen.
Die Betreibererklärung wird verwendet, um mögliche Steuernachforderungen seitens des Finanzamts zu vermeiden.